Bevormundung der Bürger nimmt weiter zu:

Am 1. Oktober 2007 trat in Hessen das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Gastronomie? Das ist die wohl meistdiskutierte Frage landauf-landab.

Viele Gastwirte haben inzwischen das Gespräch mit den Ordnungsämtern gesucht um sich beraten zu lassen. Es wurde nach Möglichkeiten gesucht, ansprechende Räume, in denen geraucht werden darf, einzurichten. Routinemäßige Raucherkontrollen sind in dem Gesetz nicht vorgeschrieben. Sie wird es in Korbach auch nicht geben. Anlassbezogene Kontrollen sind jedoch durchzuführen.
Die Gäste sorgen in der Regel durch „gegenseitiges Aufpassen„ auf die Einhaltung der Rauchverbote. Die Folge können Anzeigen sein, die sich gegen den Wirt oder aber auch gegen andere Gäste richten. Der in Frage kommende Strafrahmen sieht für die Raucher maximal 200 Euro vor, die Gastwirte können mit bis zu 2.500 Euro belangt werden.

Die kleine Kneipe
Die Folgen des Gesetzes sind gravierend. Die Mehrzahl der klassischen Kneipenbesucher (nicht der Restaurantbesucher) sind Raucher. Gastwirte verzeichnen Umsatzrückgänge von bis zu 40%. Damit einher geht eine akute Existenzgefährdung. Mehrere gastronomische Betriebe haben bereits geschlossen, andere tragen sich mit dem Gedanken in Kürze zu schließen. Besonders betroffen sind kleine Einraumgaststätten, die keine Möglichkeit haben, einen separaten Raucherraum auszuweisen. Dem gegenüber bevorteilt sind Mehrraumkneipen, die einen gesetzeskonformen Raucherraum bereitstellen können.

Unausgegorenes Gesetz
Andere Bundesländer haben in ihren Gesetzgebungen die Ungleichbehandlung unterschiedlicher Be-triebe weitgehend vermieden. Im Saarland zum Beispiel ist das Rauchen in inhabergeführten Kleinkneipen erlaubt. Die Raucherkneipen müssen als solche von außen kenntlich gemacht werden.

Die Freien Wähler plädieren für eine freiwillige oder moderatere Lösung. Das von der CDU - Landesregierung verabschiedete Gesetz geht weit über die EU-Vorgabe hinaus. Selbst bei privaten Feiern, die in öffentlichen Gebäuden wie Dorfgemeinschaftshäusern oder Mehrzweckhallen stattfinden, ist das Rauchen verboten. Die Bevormundung der Bürger nimmt immer weiter zu. Die Frage ist: Was kommt als nächstes auf den Bürger zu?